Zum Inhalt springen

Baugesetzbuch § 194 (BauGB) Verkehrswert

"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Foto: zoomingfoto171/fotolia.com
Foto: zoomingfoto171/fotolia.com

Meine Leistungen

Ich bewerte Ihr Haus, Ihre Wohnung, Ihr Grundstück oder Ihr grundstücksgleiches Recht (Erbbau)  unparteiisch und unter Berücksichtigung aller notwendigen, rechtlichen und tatsächlichen Aspekte. Das Ergebnis meiner Bewertung ist der Verkehrswert = Marktwert, der Ihre Immobilie zum Zeitpunkt der Wertermittlung hat. 

Sie können zwischen einem ausführlichen, gerichtstauglichen Wertgutachten oder einem Kurzgutachten in abgespeckter, jedoch nutzungseingeschränkter Form wählen. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Angebot.

Meine Auftraggeber für unparteiische Immobilienbewertungen sind:

Privatpersonen zur Erfassung ihrer Immobilienwerte anhand der Verkehrswerte, zur Bestimmung eines angemessenen Verkaufs- oder Mietpreises, zur Durchsetzung einer Mieterhöhung uvm.
Eigentümer- und Erbengemeinschaften zur Feststellung des Verkehrswertes für Auflösungen oder Auszahlungen
Steuerberater / Finanzämter zur Feststellung des Verkehrswertes und Versteuerung der Liegenschaften
Rechtsanwälte zur Feststellung des Verkehrswertes und zum finanziellen Ausgleich bei Erbschaftsfragen und Ehescheidungen
Gerichte zur Feststellung des Verkehrswertes und zum finanziellen Ausgleich von Streitenden

Mein Tätigkeitsfeld deckt die Landkreise Lörrach, Waldshut, Breisgau-Hochschwarzwald und die Stadt Freiburg ab.